Die neuen IT-Sicherheitsrichtlinien
Am 02. Februar 2021 ist die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ – die sogenannte IT-Sicherheitsrichtlinie – in Kraft getreten. Bereits seit 01. April 2021 müssen die ersten Anforderungspunkte erfüllt sein, sonst fallen teils drastische Strafen an. BFS health finance möchte Mandanten bestmöglich zu unterstützen.